Haus geerbt – was jetzt zu tun ist
Kurz gesagt Nach einem Erbfall laufen drei Fristen: sechs Wochen für die Ausschlagung (§ 1944 BGB), drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt (§ 30 ErbStG) und zwei Jahre für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung. Wer das geerbte Elternhaus selbst bewohnt, kann es unter den Voraussetzungen des § 13 ErbStG steuerfrei erhalten – bei Kindern bis 200 […]
