Notarvertrag beim Immobilienkauf: Vorbereitung, Zahlung und Übergabe

Vertragsmappe und Stift auf einem vorbereiteten Besprechungstisch
Vorbereitung und AblaufVerträge und Kosten

Beim Immobilienkauf sind Einigung, notarieller Kaufvertrag, Zahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung unterschiedliche Schritte. Wer ihre Reihenfolge versteht, kann den Verkauf oder Kauf eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung besser vorbereiten.

Was vor dem Notartermin geklärt sein sollte.

Die Immobilie, der Kaufpreis und wesentliche Vereinbarungen müssen eindeutig feststehen. Dazu gehören etwa mitverkaufte Gegenstände, bestehende Mietverhältnisse, bekannte Mängel und der gewünschte Übergabetermin. Käufer sollten ihre verbindliche Finanzierung mit der Bank klären; eine allgemeine Budgetauskunft reicht dafür nicht automatisch aus.

Das Notariat erstellt den Vertragsentwurf und klärt die rechtlichen Fragen. Prüfen Sie den Entwurf mit ausreichender Zeit und reichen Sie offene Punkte vor dem Termin ein. Für bestimmte Verbraucherverträge sieht § 17 BeurkG im Regelfall zwei Wochen zwischen der Bereitstellung des Entwurfs durch das Notariat und der Beurkundung vor. Das betrifft insbesondere den Kauf zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher; es ist keine pauschale Frist für jeden Privatverkauf.

Welche Punkte gehören in die Prüfung des Entwurfs?

  • Stimmen Parteien, Grundstück beziehungsweise Wohnung und Grundbuchangaben?
  • Sind Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlungsweg verständlich geregelt?
  • Welche bestehenden Rechte oder Belastungen werden übernommen, welche sollen beseitigt werden?
  • Was ist zu Zustand, bekannten Mängeln und mitverkauften Gegenständen vereinbart?
  • Wann sollen Besitz, Nutzen und Lasten übergehen, und welche Voraussetzungen gelten?
  • Wie werden bei einer Wohnung bekannte gemeinschaftliche Maßnahmen und Kosten behandelt?

Eine Grundschuld im Grundbuch zeigt nicht automatisch die aktuelle Restschuld eines Darlehens. Die Abwicklung bestehender Belastungen wird im konkreten Vorgang mit dem Notariat und den beteiligten Banken geklärt.

Was passiert beim Termin?

Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Das ist mehr als eine Beglaubigung von Unterschriften. Stellen Sie Fragen zu unklaren Formulierungen und unterschreiben Sie nicht mit der Annahme, offene Punkte ließen sich später problemlos ergänzen. Ein allgemeines Recht, den Immobilienkauf nach Belieben rückgängig zu machen, besteht nicht; konkrete Rücktritts- oder Anfechtungsfragen müssen rechtlich geprüft werden.

Warum die Kaufpreiszahlung nicht sofort erfolgen muss.

Das Notariat veranlasst den vereinbarten Vertragsvollzug und prüft die von ihm zu überwachenden Fälligkeitsvoraussetzungen. Üblicherweise erhält die Käuferseite anschließend eine Fälligkeitsmitteilung. Gezahlt wird nach den im Vertrag geregelten Voraussetzungen und Zahlungsanweisungen.

Die Schlüsselübergabe erfolgt nach der vertraglichen Vereinbarung, häufig nach der Kaufpreiszahlung. Eigentümer wird der Käufer erst durch die erforderliche Eigentumsübertragung und Eintragung im Grundbuch. Übergabe und Eintragung können daher zeitlich auseinanderliegen.

Die Übergabe nachvollziehbar dokumentieren.

Halten Sie Datum, Zählerstände, Schlüssel, übergebene Unterlagen, mitverkauftes Inventar und erkennbare Abweichungen gemeinsam fest. Ein Protokoll hilft beiden Seiten, den übergebenen Zustand nachzuvollziehen. Es ersetzt keine notwendige Regelung im Kaufvertrag.

Welche Kosten entstehen?

Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach gesetzlichen Gebühren und dem konkreten Vorgang. Ein Prozentwert dient höchstens der ersten Budgetplanung. Lassen Sie besondere Schritte, etwa die Bestellung einer Grundschuld oder die Löschung bestehender Rechte, in der Kostenschätzung berücksichtigen.

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Datengrundlage: Schaule Immobilien, „Immobilie kaufen in Kempten“, Ausgabe Oktober 2026, S. 26–30. Inhalte für diese Seite eigenständig aufbereitet; Rechenbeispiele sind keine Finanzierungsangebote. Redaktionell eingeordnet am 13. Oktober 2026.

Ergänzende Quellen: § 17 BeurkG und Rheinische Notarkammer: Immobilienkauf. Allgemeine Orientierung; Fragen zum konkreten Vertrag gehören zum Notariat.

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