Es existieren eine Reihe guter Gründe, warum Sie einen Makler beauftragen und im Zuge dessen einen Maklervertrag abschließen sollten. In einem solchen Dokument werden die Maklercourtage, der Leistungsumfang und weitere Modalitäten geregelt. Was genau der Maklervertrag beinhaltet, welche Arten von Maklerverträgen es gibt und ob sie ihn widerrufen können, erläutern wir Ihnen im Folgenden:
Was ist ein Maklervertrag?
Durch den Maklervertrag werden die Rechte und Pflichten des Immobilienmaklers im Zuge des Hausverkaufs geregelt. Der Vertrag berührt somit Aspekte wie die Dienstleistung des Maklers und die Maklerprovision. Um die Courtage geltend machen zu können, müssen laut Gesetz unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Abschluss eines gültigen Maklervertrages
- Nachgewiesene Tätigkeit des Immobilienmaklers beim Hausverkauf
- Ursächlichkeit dieser Tätigkeit für den erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrages
Warum benötigt man einen Maklervertrag?
Selbstverständlich ist ein Maklervertrag nur dann notwendig, wenn ein Immobilienmakler mit dem Hausverkauf beauftragt wird. In einem solchen Fall dient der Maklervertrag der Rechtsansprüche von Immobilienmakler und Auftraggeber gleichermaßen. Auf diese Weise kann sich der Eigentümer sicher sein, dass sich der Immobilienmakler in seiner Tätigkeit darum kümmert, den Verkauf der Immobilie voranzutreiben. Für den Immobilienmakler hingegen bietet der Maklerauftrag einen gewissen Schutz, wenn es um die Auszahlung der Maklercourtage zum Ende seiner Dienstleistung geht. Somit profitieren beide Parteien vom Maklervertrag.
Qualifizierter Alleinauftrag – was ist das?
Der qualifizierte Alleinauftrag stellt sicherlich die verbindlichste und effizienteste Methode für einen erfolgreichen Hausverkauf dar. Beim qualifizierten Alleinauftrag verzichtet der Verkäufer auf das Recht, mehrere Immobilienmakler mit der Vermarktung seines Objekts zu betrauen. Zusätzlich verpflichtet sich der Eigentümer dazu, den Verkauf nur mit Hilfe des zuständigen Immobilienmaklers abzuschließen. Dieser organisiert hierzu die Besichtigungen, führt die Vertragsverhandlungen und ist auch beim abschließenden Notartermin als Vermittler anwesend. In der Praxis ist der qualifizierte Alleinauftrag die gängige Methode, um den Hausverkauf für den Eigentümer so stressfrei und einfach wie möglich zu bewältigen. Für den Maklervertrag wird in der Regel eine bestimmte Laufzeit festgelegt.
Wer zahlt die Provision laut Maklervertrag?
Wird der Maklervertrag schriftlich aufgesetzt, wird hierin in der Regel auch die Höhe und Verteilung der zu zahlenden Maklerprovision bei einem erfolgreichen Hausverkauf festgehalten. Bis 2019 wurde die Maklerprovision von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In den Bundesländern Hessen, Hamburg, Brandenburg, Bremen und Berlin wurde die Maklercourtage stets vom Immobilienkäufer getragen. Mit Beschluss des Bundeskabinetts wurde Ende des Jahres 2020 jedoch eine Reform der Maklerprovision verabschiedet, nach der sich Verkäufer und Käufer die Maklercourtage teilen. Das Gesetz sieht vor, dass die nicht-beauftragende Partei (in diesem Fall der Käufer) 50 % der Gesamtkosten der im Maklervertrag festgehaltenen Maklerprovision zahlt.
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