Im Mai 2020 hat das Bundeskabinett endgültig über die Reform der Maklerprovision entschieden. Künftig teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler beim Kauf einer Immobilie. Das sogenannte Bestellerprinzip wurde von der CDU/CSU und der SPD in diesem Gesetz abgelehnt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die bisher in Deutschland ungleich verteilte Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufern und Verkäufern fairer zu gestalten. Im Folgenden erörtern wir die genauen Änderungen, die mit der Provisionsreform einhergehen, und warum es sich nun mehr denn je lohnt, einen Immobilienmakler zu beauftragen:
Wer musste bisher die Maklerprovision zahlen?
Vor der Gesetzesänderung im Jahr 2020 wurde die Maklerprovision in den meisten Bundesländern bereits geteilt. Es gab jedoch keine verbindlichen Vorschriften zur genauen Aufteilung der Kosten zwischen Käufern und Verkäufern. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen trugen bisher die Käufer die gesamte Provision.
Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?
Das neue Gesetz zur Maklerprovision von 2020, verabschiedet von CDU/CSU und SPD, sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage bundesweit zu gleichen Teilen teilen. Mit dieser Regelung beteiligen sich beide Parteien gleichermaßen an den Kosten der Provision. Das Bestellerprinzip, bei dem immer die Partei die Gebühr zahlt, die den Makler beauftragt hat, ist nicht mehr zulässig. Wenn der Verkäufer es jedoch wünscht, kann weiterhin eine einseitige Vertretung in seinem Interesse bestehen bleiben.
Die Änderungen haben keinen Einfluss auf Kapitalanleger, die beabsichtigen, in Wohn- und Geschäftshäuser zu investieren. Das neue Gesetz zur Maklerprovision betrifft dieses Immobiliensegment nicht, da es sich bei Wohn- und Geschäftshäusern um Gewerbeimmobilien handelt. Hier bleibt die Aufteilung der Provision, entweder ganz oder teilweise, Verhandlungssache und richtet sich nach den Marktbedingungen.
Ab wann gilt die Reform der Maklerprovision?
Die Maklerprovisionsreform wurde Mitte Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Demnach trat das neue Gesetz zur Maklercourtage am 23. Dezember 2020 in Kraft.
Vorteile des neuen Gesetzes: Mehr Professionalität und Fairness
Das neue Gesetz zur Maklerprovision ist insbesondere für Immobilienkäufer von Vorteil. Im Gegensatz zum Bestellerprinzip einiger Bundesländer stellt diese Neuerung eine bundesweit einheitliche und faire Regelung zur Aufteilung der Provision dar. Dadurch sollen die Kaufnebenkosten reduziert und die Belastung der Immobilienkäufer verringert werden. Die Reform wird dazu beitragen, den Immobilienmarkt weiter zu professionalisieren.
Gehen Sie beim Verkaufspreis kein Risiko ein!
Einige Käufer sorgen sich aufgrund des neuen Gesetzes zur Maklerprovision, dass Verkäufer die Courtage auf den Verkaufspreis der Immobilie aufschlagen könnten. Hierzu können wir Sie beruhigen. Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, dass ein zu hoher Kaufpreis sich negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann, da eine übermäßig lange Verweildauer auf dem Markt den Wert in den Augen potenzieller Käufer mindert. Je länger eine Immobilie auf dem Markt ist, desto weniger attraktiv wird sie wahrgenommen. Bei Schaule Immobilien streben wir daher stets danach, einen realistischen Kaufpreis zu erzielen, der sowohl für Käufer als auch Verkäufer akzeptabel ist.
Es gibt eine Ausnahme von der Teilung der Maklerprovision, bei der nur der Verkäufer die Gebühr übernimmt, wenn er dies ausdrücklich wünscht.
Lohnt es sich noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen?
Insbesondere in den Bundesländern, in denen bisher nur Käufer die Maklercourtage tragen mussten, fragen sich Verkäufer, ob die Beauftragung eines Immobilienmaklers weiterhin sinnvoll ist. Schließlich gibt es auch viele Online-Anbieter, die die Vermarktung ohne Courtage anbieten. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass es immer noch gute Gründe gibt, einen persönlichen Immobilienmakler zu beauftragen.
Den Hausverkauf nicht unterschätzen
Häufig unterschätzen Immobilienbesitzer den Aufwand, der mit dem Verkauf ihrer Immobilie verbunden ist. Der Verkauf erfordert das Vorlegen zahlreicher Dokumente wie Energieausweise, Anliegerbescheinigungen und Grundbücher, um den Prozess erfolgreich abzuschließen. Fehlende Dokumente bei den Verhandlungen können zu erheblichen Geldbußen führen. Die Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler bietet hier Sicherheit. Ein persönlicher Immobilienberater ist ein wertvoller Ansprechpartner, der alle Fragen zum Immobilienverkauf verständlich beantwortet und weiß, wo die erforderlichen Dokumente zu beschaffen sind. Insbesondere bei einem komplexen Vorgang wie dem Hausverkauf ist ein persönlicher Berater von unschätzbarem Wert.
Die Einschätzung des Verkaufspreises einer Immobilie sollte stets von einem kompetenten Immobilienmakler vorgenommen werden. Erst nach einer persönlichen Besichtigung der Immobilie und einem ausführlichen Beratungsgespräch, gestützt auf Erfahrung und umfassende Marktkenntnisse, kann der Wert einer Immobilie realistisch eingeschätzt werden. Automatisierte Online-Bewertungen sind nicht in der Lage, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen, die den Verkaufspreis einer Immobilie beeinflussen können. Dies sind nur zwei Gründe von vielen, warum die Beauftragung eines Immobilienmaklers sinnvoll ist.
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