Bauernhaus verkaufen Allgäu

Wie verkaufe ich ein Bauernhaus im Allgäu?

Der Verkauf einer Hofstelle unterscheidet sich in drei Punkten grundlegend vom normalen Hausverkauf: Die Veräußerung ist in aller Regel genehmigungspflichtig, es kann ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestehen, und die Frage, ob und wie das Objekt zu Wohnzwecken genutzt werden darf, entscheidet über den Wert stärker als die Bausubstanz.

Wer diese drei Punkte vor dem Vermarktungsstart klärt, verkauft planbar. Wer sie erst beim Notartermin klärt, riskiert eine Verzögerung von mehreren Monaten oder ein Scheitern des Vertrags. Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage in Bayern und was daraus praktisch folgt.

Veröffentlicht am 24. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026 · Lesedauer 13 Minuten · Von Armin Schaule, Geschäftsführer der Schaule Immobilien GmbH, Welserstraße 3, Dietmannsried

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Wann ist der Verkauf genehmigungspflichtig?

Die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke bedarf nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) einer Genehmigung. In Bayern gilt ergänzend das Bayerische Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) vom 13. Dezember 2016, das die Freigrenze zum 1. Januar 2017 von zwei auf einen Hektar herabgesetzt hat.

Für Hofstellen ist die entscheidende Feinheit die Ausnahme von der Freigrenze. Nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayAgrG ist die Veräußerung eines Grundstücks unter einem Hektar nur dann genehmigungsfrei, wenn es nicht mit Gebäuden einer Hofstelle besetzt ist. Bei einer Hofstelle besteht die Genehmigungspflicht also unabhängig von der Grundstücksgröße — genau an diesem Punkt werden Verkäufer regelmäßig überrascht.

Drei weitere Punkte, die in der Praxis relevant werden:

  • Zusammenrechnung über drei Jahre. Nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayAgrG werden Grundstücke eingerechnet, die innerhalb von drei Jahren vor dem Rechtsgeschäft aus demselben Grundbesitz im Zuständigkeitsbereich derselben Kreisverwaltungsbehörde genehmigungsfrei veräußert wurden. Wer letztes Jahr eine Teilfläche verkauft hat, kann damit heute über der Grenze liegen.
  • Erwerb durch Gemeinden. Kaufen Gemeinden, Gemeindeverbände oder kommunale Zweckverbände, liegt die Freigrenze bei zwei Hektar (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 BayAgrG).
  • Nicht nur Kaufverträge. Das Grundstücksverkehrsgesetz erfasst auch Schenkungen, Übergaben, Tauschgeschäfte, Erbauseinandersetzungen und die Veräußerung von Miteigentumsanteilen.

Zuständig ist nach Art. 1 BayAgrG die Kreisverwaltungsbehörde, im Oberallgäu also das Landratsamt in Sonthofen, im Unterallgäu das Landratsamt in Mindelheim, für das Stadtgebiet Kempten die kreisfreie Stadt. Das Genehmigungsverfahren wird vom Notar in Gang gesetzt, der die Urkunde einreicht. Vor der Entscheidung ist eine Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands einzuholen. Die Behörde entscheidet grundsätzlich binnen eines Monats; per Zwischenbescheid kann die Frist auf insgesamt drei Monate verlängert werden.

Versagt werden kann die Genehmigung nach § 9 GrdstVG bei ungesunder Verteilung des Grund und Bodens, bei unwirtschaftlicher Zerschlagung sowie bei einem groben Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis. Der letzte Punkt ist auch für die Preisfindung relevant: Ein deutlich überhöhter Kaufpreis kann ein eigenständiger Versagungsgrund sein.

Hinweis für das württembergische Allgäu: In Baden-Württemberg gilt statt GrdstVG und BayAgrG das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) mit abweichenden Freigrenzen und Zuständigkeiten. Bei Objekten im Raum Wangen, Isny oder Leutkirch ist also anderes Landesrecht maßgeblich als in Kempten oder Sonthofen.

Was ist das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht nach § 4 Reichssiedlungsgesetz gibt einem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen das Recht, anstelle des Käufers in den Kaufvertrag einzutreten. In Bayern übt dieses Recht die BBV LandSiedlung GmbH aus — nicht, wie gelegentlich zu lesen, eine „Bayerische Land-Siedlung“.

Das Vorkaufsrecht greift nicht bei jedem Verkauf. Es setzt voraus:

  • Es handelt sich um eine landwirtschaftliche, nicht um eine forstwirtschaftliche Fläche.
  • Das Grundstück hat nach Art. 3 Abs. 1 BayAgrG eine Mindestgröße von einem Hektar, wobei hier das Grundstück im wirtschaftlichen Sinne maßgeblich ist, also die Fläche, die nach der Verkehrsauffassung eine wirtschaftliche Einheit bildet.
  • Der Erwerber ist kein Landwirt, und es gibt gleichzeitig einen erwerbsbereiten, aufstockungsbedürftigen Landwirt, der die Fläche für seinen Betrieb benötigt.
  • Die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz müsste versagt werden.

Kein Vorkaufsrecht besteht beim Verkauf an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an den Ehegatten oder an bestimmte Verwandte. Ebenso erfasst das Vorkaufsrecht ausschließlich Kaufverträge — Tausch und Schenkung fallen nicht darunter, auch wenn sie dem Grundstücksverkehrsgesetz unterliegen.

Zur Einordnung der Häufigkeit: In Bayern wurde das Vorkaufsrecht laut Auskunft der BBV LandSiedlung in den Jahren 2017 und 2018 in 45 beziehungsweise 50 Fällen ausgeübt. Bei landesweit vielen tausend Grundstücksgeschäften ist das ein seltenes, aber kein theoretisches Ereignis — und wenn es eintritt, verliert der ausgewählte Käufer das Objekt.

Wie lässt sich das Risiko vorab klären?

Das Grundstücksverkehrsgesetz sieht die Möglichkeit vor, bereits einen Vertragsentwurf in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Der Entwurf wird wie ein förmlicher Vertrag bearbeitet und verbeschieden. Wird die Genehmigung erteilt, wirkt sie auch für den anschließend entsprechend abgeschlossenen Vertrag. Stellt die Behörde dagegen einen Versagungsgrund fest, kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden, weil der Entwurf kein vorkaufsrechtsfähiges Rechtsgeschäft ist.

Praktisch bedeutet das: Sie können die entscheidende Frage klären, bevor beurkundet wird — statt nach der Beurkundung monatelang zu warten, ob der Vertrag Bestand hat. Ob dieser Weg im Einzelfall sinnvoll ist, sollten Sie mit dem beurkundenden Notar besprechen.

Was bedeutet die Lage im Außenbereich nach § 35 BauGB?

Ein großer Teil der Allgäuer Hofstellen liegt im Außenbereich. Dort ist das Bauen grundsätzlich unzulässig, außer für privilegierte Vorhaben — dazu zählen insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 35 Abs. 1 BauGB.

Für den Verkauf ist die Folgefrage entscheidend: Was darf ein Käufer, der kein Landwirt ist, mit dem Objekt anfangen? Die Privilegierung ist an den Betrieb geknüpft, nicht an das Gebäude. Fällt der Betrieb weg, entfällt die Privilegierung.

Wann ist eine Umnutzung zu Wohnzwecken möglich?

§ 35 Abs. 4 BauGB begünstigt bestimmte Vorhaben im Außenbereich, darunter die Nutzungsänderung eines ehemals land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäudes zu Wohnzwecken. Die Begünstigung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, die im Wesentlichen gewahrte äußere Gestalt, einen zeitlichen Zusammenhang zur Aufgabe der bisherigen Nutzung, den räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle sowie eine Höchstzahl an Wohnungen je Hofstelle.

Wichtig ist, was daraus nicht folgt. Die Begünstigung ist kein Automatismus und kein Anspruch auf Genehmigung; die übrigen Voraussetzungen des § 35 BauGB bleiben zu prüfen. Und der genaue Wortlaut ist über die Jahre mehrfach geändert worden — verlassen Sie sich nicht auf Ratgebertexte, sondern lassen Sie den konkreten Fall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde klären.

Für die Vermarktung ist das der wichtigste einzelne Punkt. Eine schriftliche Vorabklärung — je nach Fall eine Bauvoranfrage — verwandelt eine offene Frage in eine belastbare Aussage. Der Unterschied im erzielbaren Preis zwischen „Umnutzung vermutlich möglich“ und „Umnutzung schriftlich in Aussicht gestellt“ ist erheblich, weil er direkt auf die Finanzierbarkeit durchschlägt: Banken bewerten ein Objekt mit ungeklärtem baurechtlichen Status deutlich vorsichtiger.

Wie wird ein Bauernhaus bewertet?

Quadratmeterpreise aus Portalen sind bei Hofstellen ohne Aussagekraft, weil es keine vergleichbaren Objekte in ausreichender Zahl gibt. Bewertet werden stattdessen die einzelnen Wertträger:

  • Der baurechtliche Status. Was ist genehmigt, was ist geduldet, was ist ungenehmigt errichtet? Ungenehmigte Anbauten und Umnutzungen sind im Außenbereich ein erhebliches Risiko, weil sie nicht ohne Weiteres legalisierbar sind.
  • Die Substanz des Wohnteils. Dach, Fundament, Feuchtigkeit im Sockelbereich, Balkenköpfe, Elektrik, Heizung.
  • Das Potenzial der Wirtschaftsteile. Tenne, Stall und Heustock sind bei intakter Konstruktion Ausbaureserve, bei durchfeuchtetem Holz und maroder Dachhaut dagegen eine Abbruchlast. Der Unterschied zwischen beiden Bewertungen ist sechsstellig.
  • Die Erschließung. Eigenwasserversorgung mit Quellfassung, Kleinkläranlage, Stromanschlussleistung, Zufahrt und Wegerecht, Breitbandverfügbarkeit. Jeder dieser Punkte kann Investitionsbedarf auslösen, den Käufer vom Preis abziehen.
  • Flächen und Verträge. Bestehende Landpachtverträge binden den Käufer; Bestandsschutz und Kündigungsfristen sind zu prüfen. Auch Nutzungsrechte Dritter, Leitungsrechte und Wohnrechte im Grundbuch gehören auf den Tisch.
  • Sonderwerte. Photovoltaik auf Wirtschaftsgebäuden, Wasserrechte, Holzbestand bei mitverkauften Waldflächen, Milchlieferrechte oder Zahlungsansprüche sofern übertragbar.

Methodisch führt das je nach Objekt zu einer Kombination aus Sachwertverfahren für die Gebäude, Bodenwertermittlung für die Flächen nach ihrer jeweiligen Nutzungsart und, bei verpachteten oder vermieteten Teilen, einer Ertragswertkomponente. Die Grundlagen regelt die ImmoWertV 2022.

Was gilt bei einem denkmalgeschützten Anwesen?

Ist das Objekt in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen, ergeben sich drei praktische Folgen.

Erstens sind Baudenkmäler von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen. Das entbindet nicht von der Offenlegung des tatsächlichen energetischen Zustands gegenüber Kaufinteressenten.

Zweitens sind Veränderungen erlaubnispflichtig. Das betrifft nicht nur die Fassade, sondern häufig auch Fenster, Dachdeckung, Innenausbau und die Haustechnik. Käufer sollten vor dem Kauf mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sprechen, welche Maßnahmen realistisch genehmigungsfähig sind.

Drittens gibt es steuerliche Vorteile — aber sie werden regelmäßig falsch dargestellt. Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG für vermietete und nach § 10f EStG für selbstgenutzte Baudenkmäler beziehen sich auf die Aufwendungen für nach dem Erwerb durchgeführte Baumaßnahmen, nicht auf den Kaufpreis des Gebäudes. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, und die Maßnahmen müssen vorab mit ihr abgestimmt sein. Wer die Abschreibung als pauschales Verkaufsargument verwendet, ohne diese Bedingungen zu nennen, weckt Erwartungen, die der Steuerberater des Käufers später korrigiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die üblichen Verkaufsunterlagen hinaus brauchen Sie bei einer Hofstelle:

  • Grundbuchauszug für alle betroffenen Flurstücke, dazu die Abteilungen II und III vollständig — Wege-, Leitungs- und Wohnrechte sind bei Hofstellen die Regel, nicht die Ausnahme
  • Katasterkarte mit allen zum Verkauf stehenden Flurstücken und deren Nutzungsart
  • Baugenehmigungen und Baupläne für Wohnteil und Wirtschaftsgebäude, einschließlich späterer Änderungsgenehmigungen
  • Nachweise zur Erschließung: Wasserrecht beziehungsweise Anschluss, wasserrechtliche Erlaubnis und Wartungsnachweise der Kleinkläranlage
  • Bestehende Landpachtverträge und, falls einschlägig, Nachweise zu Zahlungsansprüchen
  • Denkmallisteneintrag und bisherige denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, sofern vorhanden
  • Energieausweis, sofern keine Ausnahme greift

Rechnen Sie bei Bauakteneinsicht und bei der Beschaffung wasserrechtlicher Unterlagen mit mehreren Wochen. Diese Zeit fällt an, ob Sie sie einplanen oder nicht — der Unterschied ist nur, ob sie vor oder während der Vermarktung anfällt.

Wer kauft Hofstellen im Allgäu?

Der Käuferkreis zerfällt in drei Gruppen mit sehr unterschiedlichen Motiven, und der erzielbare Preis hängt davon ab, welche Gruppe erreicht wird.

Aktive Landwirte kaufen wegen der Flächen und der Betriebsgebäude. Sie rechnen betriebswirtschaftlich, zahlen für Wohnsubstanz wenig und für arrondierende Flächen viel. Für sie ist die Genehmigung unproblematisch.

Umnutzer und Selbstausbauer kaufen wegen der Substanz und der Lage. Diese Gruppe zahlt am meisten für ein Objekt mit geklärtem baurechtlichem Status — und gar nichts für eines mit ungeklärtem, weil sie es nicht finanziert bekommt.

Kapitalanleger und Betreiber von Ferienvermietung prüfen zusätzlich die kommunale Rechtslage. Zweitwohnungssteuern und Beschränkungen der Ferienvermietung unterscheiden sich zwischen den Allgäuer Gemeinden erheblich und sind vor dem Kauf zu klären.

Wie lange dauert der Verkauf?

Rechnen Sie mit einem längeren Zeitraum als beim normalen Hausverkauf, und zwar aus zwei Gründen, die sich nicht abkürzen lassen.

Der erste ist die Vorbereitung: Bauakteneinsicht, wasserrechtliche Unterlagen und gegebenenfalls die baurechtliche Vorabklärung beanspruchen mehrere Wochen bis Monate. Der zweite ist das Genehmigungsverfahren nach der Beurkundung: Die Behörde entscheidet grundsätzlich binnen eines Monats, kann die Frist aber per Zwischenbescheid auf drei Monate verlängern — insbesondere dann, wenn das Vorkaufsrecht geprüft wird.

Was sich verkürzen lässt, ist die Käufersuche. Der Engpass bei Hofstellen ist nicht die Nachfrage, sondern die Passung: Es gibt wenige Objekte und wenige geeignete Käufer, und beide finden sich über Portalreichweite schlecht. Hier arbeiten wir mit direkter Ansprache aus unserer Kartei.

Was sollten Sie aus diesem Beitrag mitnehmen?

Der Wert einer Hofstelle entsteht nicht aus Quadratmetern, sondern aus geklärten Fragen. Baurechtlicher Status, Genehmigungsfähigkeit und Vorkaufsrechtsrisiko sind die drei Punkte, die vor dem Vermarktungsstart auf dem Tisch liegen sollten — jeder davon bewegt den Preis stärker als der Zustand der Fenster.

Wir bewerten Ihr Anwesen kostenfrei und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Vorabklärungen sich in Ihrem Fall rechnen. Kostenfreie Wertermittlung anfragen oder anrufen unter 08374 3231034. Schaule Immobilien GmbH, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried.

Welche Fragen stellen Eigentümer am häufigsten?

Darf ein Nichtlandwirt ein Bauernhaus im Allgäu kaufen?

Grundsätzlich ja. Die Veräußerung ist in Bayern aber nach dem Grundstücksverkehrsgesetz in Verbindung mit dem Bayerischen Agrarstrukturgesetz genehmigungspflichtig, und bei landwirtschaftlichen Flächen ab einem Hektar kann das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht der BBV LandSiedlung greifen — allerdings nur, wenn ein erwerbsbereiter aufstockungsbedürftiger Landwirt vorhanden ist und die Genehmigung zu versagen wäre.

Ab welcher Größe ist der Verkauf genehmigungspflichtig?

Nach Art. 2 Abs. 1 BayAgrG ist die Veräußerung unter einem Hektar genehmigungsfrei, aber nur wenn das Grundstück nicht mit Gebäuden einer Hofstelle besetzt ist. Bei einer Hofstelle besteht die Genehmigungspflicht unabhängig von der Größe. Zusätzlich werden Flächen eingerechnet, die innerhalb von drei Jahren zuvor aus demselben Grundbesitz genehmigungsfrei veräußert wurden.

Wer übt in Bayern das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht aus?

Die BBV LandSiedlung GmbH als das für Bayern zugelassene gemeinnützige Siedlungsunternehmen, auf Grundlage von § 4 Reichssiedlungsgesetz. Das Vorkaufsrecht setzt eine landwirtschaftliche Fläche ab einem Hektar voraus, den Erwerb durch einen Nichtlandwirt und einen erwerbsbereiten aufstockungsbedürftigen Landwirt. Forstflächen sind nicht erfasst.

Kann ich das Vorkaufsrechtsrisiko vor der Beurkundung klären?

Ja. Das Grundstücksverkehrsgesetz erlaubt es, einen Vertragsentwurf in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Der Entwurf wird wie ein förmlicher Vertrag verbeschieden, kann aber selbst kein Vorkaufsrecht auslösen. Sie erfahren so vor der Beurkundung, ob ein Versagungsgrund vorliegt. Besprechen Sie diesen Weg mit dem beurkundenden Notar.

Darf ich ein Bauernhaus im Außenbereich zu Wohnzwecken umnutzen?

Möglicherweise. § 35 Abs. 4 BauGB begünstigt die Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnzwecken, knüpft sie aber an mehrere Voraussetzungen — unter anderem erhaltenswerte Bausubstanz, im Wesentlichen gewahrte äußere Gestalt, zeitlichen Zusammenhang zur Nutzungsaufgabe und räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle. Ein Anspruch entsteht daraus nicht; klären Sie den Einzelfall mit der Bauaufsichtsbehörde.

Braucht ein denkmalgeschütztes Bauernhaus einen Energieausweis?

Nein, Baudenkmäler sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Die Ausnahme entbindet Sie aber nicht davon, den tatsächlichen energetischen Zustand gegenüber Kaufinteressenten offenzulegen. Verschwiegene Mängel bleiben trotz Gewährleistungsausschluss haftungsrelevant.

Wie funktioniert die Denkmal-AfA wirklich?

Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG bei Vermietung und § 10f EStG bei Selbstnutzung beziehen sich auf die Aufwendungen für nach dem Erwerb durchgeführte Baumaßnahmen, nicht auf den Kaufpreis. Voraussetzung sind eine vorherige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und deren Bescheinigung. Die Einzelheiten gehören in die Hand eines Steuerberaters.

Wie wird eine Hofstelle bewertet?

Nicht über Quadratmeterpreise, weil belastbare Vergleichsobjekte fehlen. Maßgeblich sind der baurechtliche Status, die Substanz von Wohnteil und Wirtschaftsgebäuden, die Erschließung mit Wasser, Abwasser, Strom und Zufahrt, bestehende Pacht- und Nutzungsrechte sowie Sonderwerte. Methodisch führt das meist zu einer Kombination aus Sachwert-, Bodenwert- und Ertragswertkomponenten nach ImmoWertV 2022.

Wie lange dauert der Verkauf einer Hofstelle?

Länger als bei einem normalen Wohnhaus. Die Vorbereitung mit Bauakteneinsicht, wasserrechtlichen Unterlagen und baurechtlicher Vorabklärung beansprucht mehrere Wochen bis Monate. Nach der Beurkundung entscheidet die Genehmigungsbehörde grundsätzlich binnen eines Monats, kann die Frist aber per Zwischenbescheid auf drei Monate verlängern.

Gilt im württembergischen Allgäu dasselbe Recht?

Nein. In Baden-Württemberg gilt statt Grundstücksverkehrsgesetz und Bayerischem Agrarstrukturgesetz das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) mit abweichenden Freigrenzen und Zuständigkeiten. Für Objekte im Raum Wangen, Isny oder Leutkirch ist also anderes Landesrecht maßgeblich als in Kempten oder Sonthofen.

Woher stammen die Angaben in diesem Beitrag?

  • Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG), insbesondere §§ 2, 6 und 9
  • Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) vom 13. Dezember 2016, insbesondere Art. 1 bis 3
  • Reichssiedlungsgesetz, § 4
  • Baugesetzbuch, § 35
  • Einkommensteuergesetz, §§ 7i und 10f
  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis Juli 2026 als Gebäudeenergiegesetz bezeichnet, zur Ausnahme für Baudenkmäler
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2022)
  • BBV LandSiedlung GmbH zum siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht in Bayern
  • Eigene Vermarktungs- und Bewertungspraxis der Schaule Immobilien GmbH im Allgäu

Die Rechtslage unterscheidet sich zwischen Bayern und Baden-Württemberg; der Beitrag stellt die bayerische Rechtslage dar. Gesetzeswortlaute ändern sich; maßgeblich ist der jeweils geltende Text. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater oder die zuständige Behörde.

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Wer hat diesen Beitrag geschrieben?

Armin Schaule ist Geschäftsführer der Schaule Immobilien GmbH mit Sitz in der Welserstraße 3 in Dietmannsried. Geboren und aufgewachsen in Kempten. Geprüfter Immobilienbewerter (Europäische Immobilienakademie), Immobilienmakler (IHK), Gewerbeimmobilien-Berater (Europäische Immobilienakademie), Bachelor Professional of Trade and Commerce. Seit über zehn Jahren im beratungsintensiven Vertrieb tätig. Er führt jährlich über 200 Wertermittlungen in Kempten und im Allgäu durch und hat über 100 Immobilien vermittelt. Seine Arbeitsgrundlage ist ein über Jahre aufgebautes regionales Netzwerk aus vorgemerkten Suchkunden, Notariaten, Handwerksbetrieben und Finanzierungspartnern. Fachliche Schwerpunkte sind die Bewertung und der Verkauf von Wohn- und Architektenhäusern in Kempten und im Allgäu.

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