Die zulässige Nutzung entscheidet über den Preis
Ob eine Immobilie in Oberstdorf als Ferienwohnung genutzt werden darf, richtet sich nach dem jeweiligen Bebauungsplan und den Vorgaben der Gemeinde.
Für den Verkauf ist das entscheidend: Ist eine Ferienvermietung zulässig, kommt ein deutlich größerer und zahlungskräftigerer Käuferkreis in Frage.
Ist sie es nicht, richtet sich das Objekt an Dauerwohnnutzer – mit anderem Preisniveau. Diese Frage klären wir vor der Vermarktung, damit sie nicht
mitten in der Verhandlung auftaucht.



