Sie kennen jemanden in Ihrer Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Familie, einen Kunden oder einen Arbeitskollegen, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte?
Empfehlen Sie uns weiter!
Und so einfach verdienen Sie sich Ihre Tippgeber-Gutschrift:
Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks berichtet? Erzählen Sie uns davon! Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch uns, erhalten Sie 10% der eingegangenen Nettocourtage des Käufers. Wir kümmern uns persönlich und komplett um den Verkaufswunsch.
Wie funktioniert die Tippgeberprovision?
Variante 1: Sie nennen uns per Telefon oder E-Mail einen Eigentümer und die zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück. Der Eigentümer muss nach Bundesdatenschutzgesetz der Datenweitergabe zustimmen. (DSGVO)
- Wir nehmen mit den Eigentümern Verbindung auf und verifizieren das angebotene Objekt und den Eigentümer.
Variante 2: Sie empfehlen uns einen Eigentümer, der sich bei uns meldet und Sie als Tippgeber nennt.
- Wir schließen mit dem Eigentümer einen Qualifizierten Makleralleinauftrag ab und vermitteln die Immobilie. Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss mit beurkundeten Notarvertrag und nach dem Zahlungseingang der Maklercourtage erhalten Sie unsere Gutschrift auf Ihr Konto.
Wichtige Hinweise:
- Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers.
- Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. im Internet, Zeitung o.ä.
- Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsbereich. (Oberallgäu, Unterallgäu, Kempten, Memmingen)
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich das Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/Mandaten stehen, bzw. denen es standesamtlich untersagt ist, Tipp-Provision zu erhalten.
- Die Tippgeber – Provision wird bei Privatpersonen bzw. nicht USt-pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Brutto (also inkl. USt) zahlen wir an Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Für die Endversteuerung der Provision hat der Empfänger selbst zu sorgen.
- Vermeiden Sie gemäß UWG eine wettbewerbswidrige Akquise.